1. Vertragsgegenstand:
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, welche mit Erteilung eines Auftrages, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten.
2. Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben zu jeder Zeit Eigentum der Firma Titanic Veranstaltungstechnik GmbH bzw. Ihrer Partner. Der Mieter übernimmt die Haftung vom Zeitpunkt der Materialübergabe bis zur Rückgabe der Mietgegenstände und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden / Verluste. Jede Art der Beklebung der Mietgeräte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Titanic Veranstaltungstechnik GmbH gestattet. Die Mietgegenstände werden in technisch einwandfreiem und sauberen Zustand übergeben, anfallende Kosten für Reinigung werden dem Auftraggeber nach tatsächlich anfallendem Aufwand in Rechnung gestellt.
3. Nicht wiedergebrachte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. dem Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
4. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag oder Lieferschein, daß er die Geräte geprüft und in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Nachträgliche Mängel können wir aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht anerkennen. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung an der Bestandsaufnahme, so erkennt er diese von der Firma Titanic Veranstaltung stechnik GmbH an.
5. Für die Richtigkeit und Ordnungsgemäßheit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benutzer und/ oder Rechnungsadressant verschieden, so gilt im Zweifelsfall der Auftrag vom Besteller erteilt.
6. Die Mietdauer beträgt, wenn nicht anders mit der Firma Titanic Veranstaltungstechnik vereinbart einen Tag, sie beginnt mit Warenausgang ab Lager und endet mit dem Wareneingang im Lager. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird jeder angefangene Tag voll abgerechnet.
7. Jegliche Veränderung oder Manipulation der Geräte ist untersagt, evtl. notwendige Wiederherstellungskosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
8. Die Firma Titanic Veranstaltungstechnik GmbH behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung/ ID - Schilder in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und/ oder Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
9. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Die Firma Titanic Veranstaltungstechnik weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die durch die gemieteten Geräte verursacht werden.
10. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Rechnungsvorlegung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu entrichten.
11. Stornierung bei Mietgeschäften:
Tritt der Mieter, gleich aus welchen Gründen vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern, die mit dem Tag der Stornierung fällig werden:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes
Bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Auftragswertes
Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Auftragswertes
Bis 3 Tage vor Mietbeginn 100% des Auftragswertes
Ansonsten 100% des Auftragswertes
Stornierung bei Feuerwerken:
Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchen Gründen vom Vertrag zurück, kann die Fa. Titanic Veranstaltungstechnik GmbH ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten fordern, die mit dem Tag der Stornierung fällig werden:
Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden Kosten für Planungsarbeiten, Genehmigungen, Ertsbegehungen u.s.w. sofern diese tatsächlich entstanden sind sofort fällig.
Bis 60 Tage vor dem Feuerwerk 20% des Auftragswertes
Bis 30 Tage vor dem Feuerwerk 50% des Auftragswertes
Bis 21 Tage vor dem Feuerwerk 60% des Auftragswertes
Bis 14 Tage vor dem Feuerwerk 70% des Auftragswertes
Ansonsten 100% des Auftragswertes
12. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt..
13. Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort sind Garmisch-Partenkirchen.
14. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von Ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Sie können hier direkt Mietgegenstände und Serviceleistungen unverbindliche Anfragen. Nach Prüfung der Anfrage und Verfügbarkeit bekommen Sie in den nächsten Tagen per E-Mail unser Angebot. Unser Angebot richtet sich an gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Alle Preise Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.